Der deutsche Altersvorsorgemarkt ist in drei Schichten aufgeteilt und bietet verschiedene Produktmöglichkeiten mit denen man die Lücke der gesetzlichen Rentenversorgung schließen kann.
In der ersten Schicht ist die Basisversorgung zusammengefasst. Hierzu zählt die gesetzliche Rentenversicherung, die berufständischen Versorgungswerke und die Rürup Rente. Deshalb wird die Rürup Rente auch häufig als Basisrente bezeichnet.
Bezeichnend für diese Altersvorsorgeschicht sind die Regelungen bezüglich der Rentenleistungen und des Hinterbliebenenschutzes. So darf bei allen drei Lösungen nur eine lebenslange Leibrente ausbezahlt werden und im Todesfall sind nur die Ehepartner sowie die versorgungsberechtigten Kinder erbberechtigt. Dafür können die Beiträge, die in der Ansparphase geleistet werden steuerlich abgesetzt werden. Das Alterseinkünftegesetz sieht hier folgende Regelung vor.
Im Jahr 2009 können 68% der Beiträge, die in Produkte der ersten Schicht investiert werden steuerlich angesetzt werden. Bis zum Jahr 2025 steigt dieser Prozentsatz jedes Jahr um weitere 2%-Punkte an. So dass dann im Jahr 2025 100% der Beiträge angesetzt werden können.
Konkret heißt dies, dass man das Finanzamt am Aufbau der eigenen Altersvorsorge beteiligen kann. Denn wenn man beispielsweise 2.000 Euro in einen Rürup Rente investiert, beteiligt sich das Finanzamt bei einem Steuersatz von 40% mit ca. 550 Euro am Aufbau der Rentenvorsorge.
Doch nicht nur die Altersvorsorge kann durch den Abschluss einer Rürup Rente aufgebessert werden. Durch die Kombination mit einer BU Versicherung kann auch die eigene Arbeitskraft abgesichert werden. Auch hier beteiligt sich dann das Finanzamt an der Finanzierung, denn solange der Beitragsanteil für die BU Versicherung maximal bei 49% liegt, kann auch dieser Beitrag von der Steuer abgesetzt werden.
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